DDR-Schießbefehl

In der Außestelle Magdeburg der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wurde der seit dem Wochenende vieldiskutierte Schießbefehl gefunden.

Mehrmals ist dort von “liquidieren” die Rede. Selbst auf Frauen und Kinder solle, wenn aus Sicht des Ministeriums für Staatssicherheit notwendig, geschossen werden.

Lesen Sie das sieben Seiten umfassende Originaldokument, damit Sie auch mitreden können.

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Eine Reaktion zu “DDR-Schießbefehl”

  1. Kessler, Heinz-Werner

    Ich empfinde es als bildungspolitischen Skandal, dass über den Schießbefehl und dessen Opfer so wenig - vielfach gar nichts - in unseren Geschichtsbüchern steht. Man prüfe hierzu nur die gängigen Lehrbücher, die z. B. von den Verlagen Schöningh, Westermann oder Klett herausgegeben werden, und man versteht die Welt nicht mehr. Wie kann kann hier überhaupt eine kritische Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte stattfinden, wenn unserer Jugend solche zentralen Informationen von Lehrbuchautoren vorenthalten werden? Schließlich ist die Existenz des Schießbefehls schon seit langem bekannt - und nicht erst seit dem Fund in der Magdeburger Außenstelle der BStU. Als Geschichtslehrer kann ich nur hoffen, dass der Magdeburger Fund bald in die Lehrmaterialien unserer Schulen Eingang findet.

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